Aktuelles in unserer Kirchgemeinde



Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom SO, 7.12.2025 - öffentliche Auflage

Protokoll KGV vom 7.12.2025


Auszug aus dem OgR der Kirchgemeinde Thunstetten:

Genehmigung des Versammlungsprotokolls:

Art. 71 1 Die Sekretärin oder der Sekretär legt das Protokoll der Versammlung spätestens 15 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.

2 Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.

3 Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

4 Das Protokoll ist öffentlich.