Aktuelles in unserer Kirchgemeinde
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom SO, 7.12.2025 - öffentliche Auflage
Auszug aus dem OgR der Kirchgemeinde Thunstetten:
Genehmigung des Versammlungsprotokolls:
Art. 71 1 Die Sekretärin oder der Sekretär legt das Protokoll der Versammlung spätestens 15 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.
2 Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.
3 Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
4 Das Protokoll ist öffentlich.